~~DISCUSSION~~

11.05.2009 12:23:38

Ich stolpere jetzt zum ich weiß nicht wievielten Mal

über das unsägliche Zitat unseres Bundeswirtschaftsministers und komme jedesmal wieder zu dem Schluss, dass der Mann lediglich ehrlich sagt, was er denkt und was Ansinnen der Kinderpornografiesperren ist.
"Das macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben. Das ist nun wirklich eines der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht." (in der Tagesschau,youtube)
Der entscheidende Satz ist der letzte: "...in vielerlei Hinsicht." Würde sich die Sperre gegen die Eindämmung allein von Kinderpornografie richten, wäre DAS Vorhaben (welche/s andere/n gibt es denn aktuell zu dem Thema noch?) wichtig in DIESER Hinsicht. Ich unterstelle, dass jemand in der Position des Bundeswirtschaftsministers den semantischen Unterschied zwischen beiden Aussagen kennt. Er wird aber wohl auch wissen, dass sich viele von der generellen Assoziation von Sperrengegnern und Kinderpornokonsomenten soweit angegriffen fühlen, dass sie nach einem solchen in-Bezug-setzten nicht weiter zuhören. Ganz so als müsse man sich unter diesem Vorwurf zunächst erst nocheinmal vor sich selbt versichern, dass man auch wirklich keine Kinderpornos anschaut. Zu Guttenberg sollte also zumindest sprachlich als kompetent eingschätzt werden, wobei sich ohnehin die Frage stellt, wieso gerade der Wirtschaftsminister ein Statement dazu abgibt. Vielleicht ist es aber auch garnicht so abwägig, wenn der Wirtschaftsminister ein Satement zum Thema Internetzensur "in vielerlei Hinsicht" abgibt, wer weiß.
Im Gegensatz dazu gehe ich davon aus, dass Frau von der Layen sehr wohl mit wenig Sachkenntnis auf diesem Gebiet ausgestattet ist, da ich ihr ansonsten ein hohes Maß an Verfassungsfeindlichkeit unterstellen müsste, hätte sie diesen Sachverstand. Ich unterstelle ihr, ein, in ihrer Vorstellung schlüssiges und (zumindes teilweise) sinnvolles Instrument einführen zu wollen, mit dem (wenn auch nur rudimentär) Zugriffe auf kinderpornografisches Material erschwert werden können. In wie weit sie eine Vorstellung davon hat, was mit solchen Netzfiltern noch angestellt werden kann, erschleißt sich mir nicht ganz. Aber so naiv zu sein und anzunhemen, sie habe noch nie etwas vom bösen, bösen Filesharing gehört, fällt mir schwer. Dass solche Netzfilter schlimmstenfalls auch politisch missbraucht werden können, das allerdings traue ich ihr nicht zu in Erwägung zu ziehen. Täte sie dies und mäße sie die Verhältnis zwischen den Verbreitungsbekämpfungsvorteilen und den Gefahrenpotentialen ab, bliebe ihr nichts anders übrig als eine Unverhältnismäßigkeit der Mittel festzustellen. Wie gesagt, ich glaube nicht, dass sie so staatsfeindlich ist, so etwas absichtlich wider jedes beste Wissen zu wollen, daher unterstelle ich ihr, dass sie es nicht besser weiß.
Nicht ganz schlüssig in dem Zusammenhang ist, dass zwar auf der einen Seite vor den Sperren gewarnt auf der anderen Seite aber die einfache Umgehbarkeit dieser als eines der Argumente ihrer Wirkungslosigkeit angebracht werden. Doch das wirklich Gefährliche an den geplanten Sperren ist, dass ohne großen Aufwand jede belibiege Adresse auf jede beliebige andere umgelenkt werden kann. Technisch können also nicht nur die Domains, auf denen kinderpornografische Inhalte liegen (sollen, denn eine Prozedur der Nachprüfung ist nicht vorgesehen) auf die Seite mit dem Stoppschild umgeleitet werden, sondern auch jede beliebige andere Domain zu jeder beliebigen anderen Seite und dass ohne das es eine prüfende, richterliche Instanz gibt, einzig im Vertrauen auf die Beamten des BKA, das dem Bundesinnenministerium untersteht.
Gab es im übrigen eine/n zuständige/n Politiker/in, der/die sich explizit davon distanziert haben, mit den geplanten Sperren auch andere Begehrlichkeiten (Urheberrechtsschutz, Glücksspielanbieter) erfüllen zu wollen? Hat irgendjemand der politisch Verantwortlichen mal darauf hingewiesen, wie man mit einem Verdacht auf kinderpornografisches Material, über das man ja alle Nase lang im Netz stolpert, umgehen sollte? Ist es wirklich der technische Sachtand (mal abgesehen von den Fragen, die sich beim Benutzer stellen) des BKA die Mailadresse "kontakt@bka.de" als Möglichkeit der Beschwerdeführung anzubieten? (Das war auf einem der "Stoppschild-Entwürfe" zu lesen. Klingt für mich als kämen die dann bei der Sekretärin im Outlook an.) Was ist, wenn ich vom BKA nach der URL gefragt werde und diese per Mail dorthin versende oder diese ungefragt mitschicke? (Wie sollte ich sonst eine Beschwerde nachvollziehbar machen) Was ist, wenn die Mail unterwegs von Weiterleitungsservern ausgelesen wird? Kann ich mich bei Pornoseiten vor denen kein Stoppschild steht darauf verlassen/berufen, dass es sich nicht um Kinderpornografie handelt?
edit: Das ganze Dilemma von der c´t TV Redaktion nochmal schön zusammengefasst.

 







 

via Holgi